Entsorgung der Led und Energiesparlampen


Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)


Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten! Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Energiesparlampe

Energiesparlampen, die im Haushalt verwendet werden, sind sogenannte Kompaktleuchtstofflampen. Während in den herkömmlichen Glühlampen ein dünner Glühdraht die Lampe zum Leuchten brachte, sorgt in den Kompaktleuchtstofflampen der Quecksilberdampf als Ionisierungsmittel dafür, dass es hell wird. Diese Energiesparlampen brauchen nur rund ein Fünftel des Stroms von herkömmlichen Glühbirnen und sind demnach eindeutig energieeffizienter. Gleichzeitig haben sie eine 5-15 mal höhere Lebensdauer als Glühlampen. Das sind 5.000-15.000 Betriebsstunden. Die Lampen verlieren aber technisch bedingt mit der Zeit an Helligkeit.
Energiesparlampen sind in unterschiedlicher Qualität im Handel erhältlich. In den meisten Fällen verfügen sie über eine hohe Lichtausbeute. Die Lichtausbeute besagt, wie viel Licht sich mit dem eingesetzten Strom erzeugen lässt. Einige Energiesparlampen brauchen etwas Zeit, bevor sie ihre vollständige Helligkeit erreicht haben. Es gibt inzwischen sogenannte Schnellstarter-Lampen, auch als „rapid start bezeichnet“, die sofort bei Einschalten die volle Leuchtkraft erzeugen.

Entsorgung

Energiesparlampen enthalten neben Wertstoffen wie Kupfer, Aluminium und Zinn auch 2-5 mg giftiges Quecksilber und müssen deshalb bruchsicher bei den Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Um zu vermeiden, dass die nicht mehr funktionstüchtige Energiesparlampe bricht und der giftige Quecksilberdampf austritt, empfiehlt es sich, die Energiesparlampe bis zur Entsorgung sicher aufzubewahren – am besten in der Verkaufsverpackung.

Was tun, wenn eine Energiesparlampe zerbricht?

Der Quecksilberanteil in Energiesparlampen ist sehr gering. Zerbricht die Energiesparlampe, so tritt das Quecksilber bei Zimmertemperatur aus. Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt es sich deshalb, die Fenster zu öffnen und rund 15 Minuten den Raum zu verlassen. Danach sollte man den Stecker bei der Leuchte rausziehen um Stromschläge zu verhindern. Die Scherben sollten mit einem Karton bzw. einem feuchten Papiertaschentuch zusammengekehrt werden. Um einen direkten Hautkontakt zu vermeiden, ist es ratsam Einmalhandschuhe zu verwenden.
Alle Bruchstücke und verwendete Reinigungsutensilien sollten in einem leeren verschließbaren Glasgefäß, z.B. einem Gurkenglas, gesammelt und beim nächsten Mistplatz oder Problemstoffsammelstelle abgegeben werden.

Achtung!
Ein Staubsauger eignet sich nicht zum Entfernen der Quecksilber-Kügelchen, da dieser beim Ausblasen der Luft die Quecksilberpartikel im Raum verteilen kann.



Leuchtmittelentsorgung

Verbraucher sind, laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Somit müssen Sie diese bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgeben. Leuchtmittel, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen:

  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
  • Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen


Nicht betroffen sind weiterhin Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen über Ihren normalen Hausmüll entsorgt werden.

Wie entsorgt man Energiespar- & LED-Lampen?

Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich Energiesparlampen genannt, und stabförmige Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber. Deshalb dürfen diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nur als Sondermüll entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll oder gar den Glascontainer. Sie können die Lampen kostenfrei bei einer geeigneten Sammelstelle für Altgeräte abgeben, z. B. Ihrem Abfallsammelzentrum. Nur dann kann das Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Viele LED-Lampen sind von einer Energiesparlampe durch den Verbraucher nicht zu unterscheiden. In ihrer Form und Funktion sind sie der Energiesparlampe ähnlich und beide unterliegen dem Elektroaltgerätegesetz. Deshalb werden Sie gemeinsam in den gleichen Behältnissen bei Ihren Sammelstellen gesammelt. Die Abgabe und Entsorgung ist auch hier für Sie als Privatperson kostenlos.